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AGBs

Allgemeine Gschäftsbedingungen

Folgende AGBs sind Bestandteil für alle zwischen der Reyelt Digital Solutions GmbH und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spät. binnen 5 Werktagen) widerspricht. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz und Änderungsaufträge.

§ 1 Angebot & Abwicklung

§1.1
Vor Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem Auftraggeber durch Reyelt Digital Solutions GmbH in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welcher durch den Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge, also Aufträge mit einem Nettowert bis zu 400,- Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keine Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung.

§1.2
Der Auftraggeber verpflichtet sich notwendige Materialien, Bilder, Texte, zur Weiterbearbeitung und/oder Fertigstellung des Projektes rechtzeitig auf Anforderung von Reyelt Digital Solutions GmbH zu liefern. Werden Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. auf Verlangen nicht geliefert, ist Reyelt Digital Solutions GmbH nach 14 Werktagen berechtigt alle kostenverursachenden Maßnahmen bis zum derzeitigen Projektfortschritt in Rechnung zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.

§1.3
Der Auftraggeber legt Reyelt Digital Solutions GmbH vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw. erklärt schriftlich die Freigabe des vorgelegten Datensatz bzw. Entwurf/Reinzeichnung.

§1.4
Reyelt Digital Solutions GmbH ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen, wenn dies im Sinne des Auftrages stattfindet und vorher mit dem Auftraggeber besprochen wurde.

§1.2
Der Auftraggeber verpflichtet sich notwendige Materialien, Bilder, Texte, zur Weiterbearbeitung und/oder Fertigstellung des Projektes rechtzeitig auf Anforderung von Reyelt Digital Solutions GmbH zu liefern. Werden Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. auf Verlangen nicht geliefert, ist Reyelt Digital Solutions GmbH nach 14 Werktagen berechtigt alle kostenverursachenden Maßnahmen bis zum derzeitigen Projektfortschritt in Rechnung zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.

§1.3
Der Auftraggeber legt Reyelt Digital Solutions GmbH vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw. erklärt schriftlich die Freigabe des vorgelegten Datensatz bzw. Entwurf/Reinzeichnung.

§1.4
Reyelt Digital Solutions GmbH ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen, wenn dies im Sinne des Auftrages stattfindet und vorher mit dem Auftraggeber besprochen wurde.

§2 Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Mitwirkung

§2.1
Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten Reyelt Digital Solutions GmbH erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Reyelt Digital Solutions GmbH für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.

§2.2
Der Auftragsgeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen, um eine eventuelle weitere Übersendung sicher zu stellen. Sollte es beim Übertragungswege, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann Reyelt Digital Solutions GmbH hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.

§2.3
Im Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung.

§2.4
Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier Reyelt Digital Solutions GmbH haftungsmäßig nicht belangbar außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§2.5
Die Haftung von Reyelt Digital Solutions GmbH ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können.

§2.6
Für den Fall des Datenverlustes bei Reyelt Digital Solutions GmbH, trotz stetigen Backups der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich Reyelt Digital Solutions GmbH zur Verfügung zu stellen.

§2.7
Reinzeichnungen, Wireframes, Skizzen sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

§2.8
Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird Reyelt Digital Solutions GmbH dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt Reyelt Digital Solutions GmbH die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.

§2.9
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von Reyelt Digital Solutions GmbH.

§2.10
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.

§2.11
Reyelt Digital Solutions GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

§2.12
Reyelt Digital Solutions GmbH ist jederzeit, auch wenn Reyelt Digital Solutions GmbH das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

§2.13
Lieferverpflichtungen bzw. Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.

§2.14
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern) ordnungsgemäß erfüllt hat.

§3 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, Monatliche Pakete, SEO

§3.1
Reyelt Digital Solutions GmbH genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Reyelt Digital Solutions GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

§3.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Reyelt Digital Solutions GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

§3.3
Bei Buchung eines monatlichen Paketes fallen sämtliche Kosten für die angegebene Vertragslaufzeit (3, 6 oder 12 Monate) jeweils im Jahr voraus oder am Anfang der Monats bei monatlicher Zahlweise an.

§3.4
Reyelt Digital Solutions GmbH garantiert in keiner Weise für eine Top Platzierung bei Google oder anderen Suchmaschinen. Die Suchmaschinenoptimierung erfolgt nach besten Gewissen und technischen Anforderungen. Ob ein Platz in den vorderen Rankings erreicht wird, obliegt allein dem Suchmaschinenanbieter.

§4 Vergütung

§4.1
Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.

§4.2
Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens jedoch am 10. Werktag nach Ablieferung der Daten, Dateien, Bilder, etc. pp. fällig und zwar in voller Höhe, sprich zahlbar ohne Abzug.

§4.3
Bei Aufträgen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträge die größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für Reyelt Digital Solutions GmbH bedeutet, ist Reyelt Digital Solutions GmbH berechtigt, Vorschussrechnung, Abschlagsrechnungen und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.

§4.4
Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von Reyelt Digital Solutions GmbH vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§4.5
Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Reyelt Digital Solutions GmbH berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

§4.6
Reyelt Digital Solutions GmbH behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. pp. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.

§4.7
Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.

§4.8
Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es Reyelt Digital Solutions GmbH gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt Reyelt Digital Solutions GmbH vorbehalten.

§4.9
Sollte ein Auftrag im Nachhinein von dem Auftraggeber storniert werden behält Reyelt Digital Solutions GmbH den Vergütungsanspruch für bereits umgesetzte Arbeiten ein.

§4.10
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

§4.11
Wie unter Ziffer 1.3 bereits festgehalten, bevollmächtigt der Auftraggeber Reyelt Digital Solutions GmbH notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.

§5 Gewährleistung und Haftung

§5.1
Reyelt Digital Solutions GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. Das Unternehmen verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder sprich Vorlagen etc. pp. sorgfältig zu behandeln.

§5.2
Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn Reyelt Digital Solutions GmbH und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die Partnerunternehmen von Reyelt Digital Solutions GmbH leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei grob fahrlässiger Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

§5.3
Eine Haftung von Reyelt Digital Solutions GmbH, welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt Reyelt Digital Solutions GmbH von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.

§5.4
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Reyelt Digital Solutions GmbH übergebenen Vorlagen, Daten, Skripte, etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Reyelt Digital Solutions GmbH von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn Reyelt Digital Solutions GmbH im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem schriftlich bei Bekannt werden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet Reyelt Digital Solutions GmbH für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter von Reyelt Digital Solutions GmbH die Kosten hierfür der Auftraggeber.

§5.5
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. pp. entfällt jede Haftung für Reyelt Digital Solutions GmbH. Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.

§5.6
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Reyelt Digital Solutions GmbH gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Reyelt Digital Solutions GmbH anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.

§5.7
Bei Vorliegen von Mängeln steht Reyelt Digital Solutions GmbH das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

§5.8
Soweit Leistungen von Dritten betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt Reyelt Digital Solutions GmbH keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. Reyelt Digital Solutions GmbH übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen, die von Fremdanbietern angeboten werden.

§6 Datenschutz

§6.1
Daten, die im Zusammenhang mit der Ausführung eines Projektes für den Auftraggeber stehen, werden für diesen Zweck gespeichert.

 

§6.2
Dabei wird auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Bezug genommen.

 

§6.3
Zur Speicherung von Projektdateien werden zum Teil Dienste der Google Inc. beansprucht. Somit gelten zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die AGB und die Datenschutzrichtlinien der Google Inc. Diese können unter https://policies.google.com/privacy?hl=de eingesehen werden.

§7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

§7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

§7.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Odisheim, Deutschland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand: Januar 2024